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Was ist Gewährleistung?

Die gesetzlich vorgegebene Frist für Gewährleistung erstreckt sich 24 Monate ab dem Kaufdatum. Gewährleistung bedeutet, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe fehlerfrei und in Ordnung sein muß. Ist ein Produkt schadhaft haben Sie gesetzlichen Anspruch auf Reparatur oder Austausch. Ob die Ware repariert wird oder ein Austausch erfolgt obligt dem Händler. Kann der Artikel weder repariert noch ausgetauscht werden, haben Sie Anspruch auf Preisminderung. Zur Behebung von berechtigt beanstandeten Mängeln ist uns eine angemessene Frist einzuräumen.
In der Regel liegt die Beweislast, daß die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe in Ordnung war bis 6 Monate nach dem Kauf beim Händler. Von dieser Regel gibt es eine Ausnahme: Wenn die Vermutung mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist, wie zB Abnützungserscheinungen von Verschleißteilen!
Bitte beachten Sie, dass Antriebsteile, bewegliche Teile bei einem Modell, Zahnräder, Akkus,etc von dieser Beweispflicht durch den Händler ausgenommen sind. Dies entspricht auch den gesetztlichen Bestimmungen für Gewährleistung!
Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen von Lipo Akkus entnehmen Sie bitte den beigelegten Datenblättern.

Was ist Garantie?

Produkt - Garantie gibt der Hersteller und die Garantiezeit ist je nach Hersteller und Produkt unterschiedlich. In vielen Fällen gibt der Hersteller bis zu 2 Jahre Garantie auf die jeweiligen Produkte. Bei manchen Herstellern gibt es auf verschiedene Produkte sogar lebenslange Garantie! Bitte beachten Sie die dem Produkt beiliegenden Garantiebestimmungen der jeweiligen Hersteller!
Der jeweilige Hersteller garantiert, dass bei der Ware für einen bestimmten Zeitraum bzw. bis zu einem bestimmten Zeitpunkt keine Mängel aufgrund von Produktionsfehlern auftreten und wenn doch, wird das Produkt ersetzt.
Verschleißteile, wie Antriebe, Zahnräder, andere bewegliche Teile und Akkus sind von der Garantie ausgenommen!

Garantieanspruch?
Wenn Sie Garantieanspruch stellen möchten, können Sie sich direkt an uns wenden. Um die Garantie - Abwicklung zu beschleunigen empfehlen wir jedoch, dass Sie sich direkt an den zuständigen Hersteller bzw. Importeur wenden. Wenn Sie sich direkt an den zustänigen Hersteller wenden, kann der Austausch auf Garantie schneller erfolgen, da sich der Postweg verkürzt und unsere Bearbeitungszeit entfällt.

Direktkontakt zu Herstellern für Garantieabwicklungen:

www.lrp-electronic.de (HPI/LRP/HotBodies)
www.graupner.de
www.robbe.at
www.jamara.de
www.jsb-gmbh.de

AGB von LRP

Allgemeine Gewährleistungs- und Reparaturbestimmungen

Produkte der LRP electronic GmbH (nachfolgend „LRP" genannt) werden nach strengsten Qualitätskriterien gefertigt. Wir gewähren die gesetzliche Gewährleistung auf Produktions- und Materialfehler, die zum Zeitpunkt der Auslieferung des Produkts vorhanden waren. Für gebrauchstypische Verschleißerscheinungen wird nicht gehaftet. Diese Gewährleistung gilt nicht für Mängel, die auf natürliche Abnutzung/Verschleiß, eine unsachgemäße Benutzung oder mangelnde Wartung zurückzuführen sind. Dies liegt unter Anderem vor bei:

Unfallschäden
Ausfall oder übermäßige Abnutzung einzelner Teile als Folge eines Unfallschadens
Wasserschäden oder Probleme aufgrund von eingedrungenem Wasser/Feuchtigkeit
Lackierte Karosserien, sobald diese benutzt worden sind

LRP tauscht keine kompletten Autos, wenn diese bereits benutzt wurden.

Senden Sie nicht das komplette Produkt ein, sondern nur die Teile, für die Sie einen Gewährleistungsanspruch geltend machen wollen. Wird das komplette Produkt eingesendet behält sich LRP vor, die Arbeitszeit zur Demontage und Montage dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Bevor Sie dieses Produkt zur Gewährleistung oder Reparatur einsenden, prüfen Sie bitte alle anderen verwendeten Komponenten, um andere Störquellen und Bedienfehler auszuschließen. Sollte das Produkt bei der Überprüfung durch unsere Serviceabteilung keine Fehlfunktion aufweisen, müssen wir Ihnen hierfür eine Bearbeitungspauschale berechnen.

Mit der Einsendung des Produktes erteilen Sie LRP einen Reparaturauftrag für den Fall, dass kein Gewährleistungsanspruch vorliegt. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur anerkannt werden, sofern eine Kopie des Kaufbelegs beigefügt ist. Auf Ihre ausdrückliche Anforderung erstellen wir einen kostenpflichtigenKostenvoranschlag. Wenn Sie nach Zusendung des Kostenvoranschlags den Auftrag zur Reparatur erteilen, entfallen die Kostenvoranschlagskosten. An unseren Kostenvoranschlag sind wir zwei Wochen ab Ausstellungsdatum gebunden.

Da wir einen ordnungsgemäßen Gebrauch unserer Produkte nicht überwachen können, übernehmen wir keinerlei Haftung für unmittelbare und mittelbare Schäden aller Art, die im Rahmen des Gebrauchs oder auch sonst beim Benutzer und/oder Dritten entstehen. Jeglicher Gebrauch dieses Produkts erfolgt daher auf eigene Gefahr. Die Gewährleistung übersteigt in keinem Fall den Wert dieses Produktes. Durch Inbetriebnahme des Produkts erkennen Sie die obigen Bedingungen an und übernehmen die volle Verantwortung aus dem Gebrauch dieses Produkts.

Die von LRP angegebenen Werte über Gewicht, Größe oder Sonstiges sind als Richtwert zu verstehen. LRP übernimmt keine formelle Verpfl ichtung für derartige spezifische Angaben, da sich durch technische Veränderungen, die im Interesse des Produkts vorgenommen werden, andere Werte ergeben können.

LRP-Werks-Service:
Produkt mit Kaufbeleg und Fehlerbeschreibung bruchsicher verpacken.

Einsenden an:
LRP electronic GmbH – Serviceabteilung
Wilhelm-Enssle-Str. 132-134
73630 Remshalden, Deutschland

Fax: int.+49 7181 4098-13
eMail: service@lrp-electronic.de
Web: www.lrp-electronic.de


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